Klon

Grad 8 · Nekromantiezauber 5e · SRD 5.1 (2014)

Andere Regelversion: Klon (5.5e, 2024, SRD 5.2.1)

Kartendruck mit Schlüssel. Mehr erfahren

Zeitaufwand
1 Stunde
Reichweite
Berührung
Komponenten
V, G, M (ein Diamant im Wert von mindestens 1.000 GM und mindestens 16 Kubikzentimeter Fleisch der Kreatur, die geklont werden soll (der Zauber verbraucht beides), außerdem ein Gefäß im Wert von mindestens 2.000 GM, das über einen verschließbaren Deckel verfügt und groß genug ist, um eine mittelgroße Kreatur aufzunehmen, etwa eine riesige Urne, ein Sarg, eine schlammgefüllte Blase im Boden oder ein Kristallgefäß voller Salzwasser)
Wirkungsdauer
Unmittelbar
Klassen
Magier

Dieser Zauber erschafft ein bewegungsloses Duplikat einer lebenden Kreatur als Schutz vor ihrem Tod. Der Klon wächst in 120 Tagen in einem versiegelten Gefäß zu voller Größe und Reife heran. Du kannst auch einen Klon als jüngere Version derselben Kreatur erschaffen. Er bleibt bewegungslos und überlebt unendlich lange, solange das Gefäß nicht geöffnet wird.

Stirbt die ursprüngliche Kreatur, nachdem der Klon herangereift ist, wird ihre Seele auf den Klon übertragen, sofern die Seele frei und willig ist, zurückzukehren. Der Klon ist körperlich mit dem Original identisch und besitzt dieselbe Persönlichkeit sowie dieselben Erinnerungen und Fähigkeiten, aber keine Ausrüstung des Originals. Wenn die körperlichen Überreste der ursprünglichen Kreatur noch existieren, werden sie reglos und können danach nicht mehr zum Leben erweckt werden, da sich die Seele der Kreatur an einem anderen Ort befindet.